Bescheidversand per E-Mail

Deutscher HandballbundAuf dem außerordentlichen Bundestag des DHB am 26. September 2015 wurde zur Klarstellung der Satz 1 des § 45 der Rechtsordnung erweitert:

„Entscheidungen der Spielleitenden Stellen und der Verwaltungsinstanzen ergehen durch schriftlichen Bescheid oder durch Bescheid in Textform.

Deshalb hat der Spielausschuss des HHV beschlossen, dass ab sofort alle Bescheide nur noch per E-Mail an die Vereine versendet werden, nicht mehr per Post.

Sollten für den E-Mail-Versand der Bescheide besondere E-Mail-Adressen verwendet werden, so bitten wir die Vereine, diese Adressen der Geschäftsstelle aufzugeben. Ansonsten werden für den Versand der Bescheide diejenigen E-Mail-Adressen der Vereine genutzt, die sich in der täglichen Kommunikation zwischen den Vereinen und dem Verband bewährt haben.

Ralf Martini
VP Spieltechnik Hamburger Handball-Verband e. V.

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