2G-Regel im Indoor-Sport in Hamburg

Hier gilt 2G-Regel - geimpft oder genesenDer Hamburger Senat hat am 16. November 2021 beschlossen, ab kommenden Sonnabend, den 20. November 2021, eine 2G-Regelung für den Sport in geschlossenen Räumen zu erlassen. Dies betrifft auch den Trainings- und Spielbetrieb in Sporthallen auf Hamburger Stadtgebiet.

Der Hamburger Handball-Verband möchte den Spielbetrieb aufrechterhalten und fordert die Vereine deshalb auf, diese Regel im Spielbetrieb kurzfristig ab dem nächsten Wochenende umzusetzen.

  • Alle aktiv oder passiv am Spiel beteiligten Personen können bei Spielen auf dem Hamburger Stadtgebiet nur noch geimpft oder genesen am Spielbetrieb teilnehmen.
  • Zuschauer*innen dürfen die Halle nur geimpft oder genesen betreten.
  • Kinder und Jugendliche, die unter 18 Jahre alt sind, sind von dieser Regel ausgenommen.
  • Eine Ausnahme gilt zudem für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Heimvereine haben die Pflicht, Impfnachweise zu kontrollieren. Die Einsicht darf jedoch nicht dokumentiert werden. Um die Kontrolle der 2G-Nachweispflicht zu vereinfachen, können digitale Kontrollmöglichkeiten genutzt werden z. B. die App CovPassCheck vom Robert Koch-Institut.

Weitere Details sind derzeit noch nicht bekannt. Sobald die neue Landesverordnung veröffentlicht ist, werden wir die Vereine informieren und auch zeitnah das regionale Hygienekonzept des HHV anpassen. Dasselbe gilt, wenn in Niedersachsen und Schleswig-Holstein ähnliche Regelungen erlassen werden.