Festspielbestimmungen im Erwachsenenpokal

Da es zuletzt im Zusammenhang mit der Meldung vermehrt Nachfragen gab, möchten wir gerne noch einmal auf die Festspielbestimmungen im Erwachsenenpokal hinweisen.

Der Verbandstag hat im Mai beschlossen, dass sich U21-Spieler in der Meisterschaftsrunde weiterhin in allen Ligen nicht festspielen können. Im Erwachsenenpokal wird jedoch weiterhin eine besondere Regelung gelten. Danach darf ein Spieler während des gesamten Spieljahres nur in einer Mannschaft eingesetzt werden. Dabei darf er zum Zeitpunkt des ersten Pokalspiels in der Meisterschaftsrunde nicht in einer höheren Mannschaft festgespielt sein (was nur für Nicht-U21-Spieler relevant ist).

Für einen U21-Spieler besteht also die freie Auswahl, in welcher Mannschaft er im Erwachsenenpokal spielt, aber er darf dann nur in dieser einen Mannschaft spielen.

Für alle anderen Spieler bedeutet dies, dass sie nur in der Mannschaft im Erwachsenenpokal spielen dürfen, für die sie zum Zeitpunkt des ersten Pokalspiels auch in der Meisterschaftsrunde teilnahmeberechtigt sind.

Spieler, die das 40. Lebensjahr vollendet haben, dürfen selbstverständlich sowohl im Erwachsenenpokal also auch im Seniorenpokal (in jeweils einer Mannschaft) teilnehmen.

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