Hinweise für den Spielbetrieb unter 2G-Bedingungen

CovPassCheckWir haben in dieser Woche das regionale Hygienekonzept des Hamburger Handball-Verbands überarbeitet und an die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst. Heute erhielten wir allerdings einen Anruf des Landessportamts der Freien und Hansestadt Hamburg, in der uns bereits für Montag eine neue Coronaverordnung angekündigt wurde. Wir werden also die Überarbeitung des Hygienekonzeptes auf die nächste Woche verschieben.

Wir weisen jedoch für den Spielbetrieb am kommenden Wochenende auf Folgendes hin:

  • Der Spielbetrieb wird aufrechterhalten.
  • Alle drei Landesverordnungen für Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen schreiben mittlerweile den 2G-Betrieb in den Sporthallen vor.
  • Die Hallen dürfen deshalb überall nur von Personen betreten werden, die geimpft oder genesen sind. Dazu zählen Sportler*innen, Trainer*innen, Physiotherapeut*innen, Schiedsrichter*innen und das Kampfgericht. Alle Personen unter 18 Jahren sind von der obligatorischen 2G-Regel ausgenommen. Für sie gilt die 3G-Regel. Eine Ausnahme gilt auch für diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
  • Hinweis: Die Frage, ob (ehrenamtlich tätige) Trainer*innen, Kampfrichter*innen und Schiedsrichter*innen als bei der Veranstaltung beschäftigte oder sonst beruflich tätige Personen von der 2G-Regel ausgenommen sind, ist derzeit noch nicht abschließend rechtlich geklärt. Es gibt hierzu auch in den betroffenen Bundesländern unterschiedliche Ansichten. Es dürfte für Vereine allerdings kaum möglich sein, bei der Einlasskontrolle zu entscheiden, ob ein Trainer als Ehrenamtler oder hauptberuflich Beschäftigter tätig ist. Wir können also derzeit nicht anders, als allen Vereinen zu empfehlen, nur geimpften und genesenen Personen den Zutritt zu gewähren (mit den geltenden Ausnahmen für Personen unter 18 Jahren und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können).
  • Sofern ein digitaler Nachweis der Impfung, Genesung oder Testung (mit QR-Code) vorgelegt wird, muss dieser in Hamburg und Schleswig-Holstein mit einer entsprechenden App überprüft werden. In Schleswig-Holstein ist dafür die hierfür vom Robert Koch-Institut herausgegebene Anwendungssoftware CovPassCheck verpflichtend zu verwenden. In Hamburg wird die Verwendung dieser App empfohlen.
  • Wir empfehlen allen Vereinen, dafür Sorge zu tragen, dass auch Schüler*innen sich zusätzlich zu den Tests in der Schule vor Spielen am Wochenende aktuell testen (lassen).

Am nächsten Donnerstag, den 2. Dezember 2021 wollen wir am Abend eine Videokonferenz mit allen Vereinen zur aktuellen Lage abhalten. Eine Einladung dazu folgt separat.