Lockerungen im Trainingsbetrieb in den einzelnen Bundesländern

HHV-LänderIm Umgang mit der COVID-19-Pandemie haben inzwischen alle Bundesländer Lockerungen beschlossen. Wir haben für euch einmal zusammengetragen, wie die Regelungen in den drei Bundesländern aussehen, über die sich unser Verbandsgebiet erstreckt.

1. Hamburg

Seit dem 1. Juli 2020 ist Sport mit Körperkontakt und ohne Abstand für Gruppen von bis zu zehn Personen wieder möglich.

Das gilt für Sport in und auf öffentlichen, schulischen und privaten Sportanlagen, im Freien wie in geschlossenen Räumen. Während einige Sportarten damit schon wieder vollständig in ihren gewohnten Betrieb zurückkehren können, gilt dies für den Handballsport noch nicht. Trainingsspiele oder Turniere „7 gegen 7“ sind noch nicht erlaubt. Training mit Körperkontakt und ohne Abstand für Gruppen von bis zu 10 Personen ist aber wieder möglich.

Entsprechende Schutzkonzepte sind bei Sportarten in geschlossenen Räumen zu erstellen und die Kontaktnachverfolgung ist einzuhalten.

Weitere Informationen findet ihr auf der Website der Freien und Hansestadt Hamburg.

2. Schleswig-Holstein

Eine vergleichbare Regelung gilt für Schleswig-Holstein. Training in der Halle mit Körperkontakt und ohne Abstand ist für Gruppen von bis zu 10 Personen möglich. Spiele im Training „7 gegen 7“, Trainingsspiele oder Turniere bleiben bis mindestens zum 9. August 2020 verboten.

Weitere Informationen findet ihr auf der Website des Landes Schleswig-Holstein.

3. Niedersachsen

In Niedersachsen ist seit dem 7. Juli bei der Sportausübung in Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen körperlicher Kontakt erlaubt. Das heißt: Handball ist nun auch wieder mit sportlichen Zweikämpfen gestattet, aber nur in festen Kleingruppen, bei denen die Zusammensetzung nicht wechselt.

Eine feste Kleingruppe ist eine Trainingsgruppe, die regelmäßig gemeinsam Sport treibt. Nicht möglich sind Spiele zwischen/unter mehreren festen Kleingruppen, selbst wenn die Gesamtzahl der Sporttreibenden nicht die Größe von 30 überschreitet. Eine Dokumentation der Mitglieder in der Gruppe/Mannschaft muss sichergestellt werden.

Die aktuelle Rechtsverordnung gestattet auch Spiele mit Kontakt im Rahmen von Trainingsspielen, aber innerhalb der festen Kleingruppe. Insgesamt dürfen nicht mehr als 30 Personen trainieren, bzw. miteinander spielen.

Weitere Informationen findet ihr auf der Website des Landessportbundes Niedersachsen.