PassOnline: Beantragung von Spielausweisen ab sofort online möglich

Wie auf dem Infoabend am 1. März 2017 besprochen, soll und kann ab sofort für die Beantragung von Spielausweisen die Software PassOnline von Handball4all genutzt werden.

Den Link findet Ihr auch unter dem Menüpunkt „Spielbetrieb“ – „Handball4all“.

Pro Verein/Spielgemeinschaft können maximal zwei Personen das Recht bekommen, Spielausweise online zu beantragen. Die Namen dieser beiden Personen sind in einem offiziellen Schreiben vom Abteilungsleiter/Spielgemeinschaftsleiter der HHV-Geschäftsstelle mitzuteilen.

Zu einer vollständigen Beantragung gehören:

  1. Der eingescannte, mit den notwendigen Unterschriften versehene, ausgefüllte Antrag
  2. Geburtsurkunde (nur für Jugendpässe)
  3. Passfoto als Datei
  4. Der bisherige Spielausweis mit Abmeldeerklärung oder einer Abmeldebestätigung des bisherigen Vereins (nur bei Vereinswechsel)

Wenn die Beantragung vollständig erfolgt ist, kann sich der Verein einen vorläufigen  Ausweis erstellen und diesen für den Spielbetrieb sofort nutzen.

Die Passstelle prüft die Vollständigkeit der Beantragung.

  1. Ist alles korrekt, wird die Passstelle den endgültigen Spielausweis erstellen.
  2. Ist die Beantragung unvollständig, erfolgt eine Rückmeldung an den Verein.

Sollte sich nach der Nutzung des vorläufigen Spielausweises herausstellen, dass die Beantragung unvollständig war, hat der Verein die Möglichkeit bis Mittwoch, 12.00 Uhr diesen Mangel zu heilen.

Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die Nutzung des vorläufigen Spielausweises nicht gerechtfertigt war, gilt die Spielerin/der Spieler rückwirkend als nicht spielberechtigt.

Weitere Informationen entnimmt bitte dem Handbuch für PassOnline

Bitte beachten: Anträge auf Zweitspielrecht, Doppelspielrecht, Zweifachspielrecht und Gastspielrecht können nicht online beantragt werden. Für diese Anträge müssen weiterhin die entsprechenden Papierformulare benutzt werden.

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