Spielabsagen

Durchführungsbestimmungen 2022/23 10.1Aus aktuellem Anlass sei noch einmal darauf hingewiesen, wie die Vereine bei kurzfristigen Spielabsagen zu verfahren haben.  Gemäß Ziffer 10.1 der Durchführungsbestimmungen sind bei solchen Absagen, die noch nicht bekannt gemacht worden sind, auch der Gegner sowie die Schiedsrichter und ggf. Zeitnehmer und Sekretär persönlich zu informieren. Nur wenn sich keine Kontaktdaten der Schiedsrichter (z. B. aus Phoenix) ermitteln lassen, sind die zuständigen Ansetzer (BSA/SRA) zu informieren. Auf unserer Website gibt es zudem ein Anschriftenverzeichnis der Vereine mit zwei Ansprechpartnern für den Spielbetrieb und einem Ansprechpartner für die Schiedsrichter.

Um nur die verminderte Geldbuße gemäß Anhang 2 D1 der Durchführungsbestimmungen zahlen zu müssen, ist es nicht ausreichend, lediglich eine E-Mail an die Kontaktadresse zu schicken, ohne sich im Nachhinein den Empfang dieser E-Mail bestätigen zu lassen. Gegebenenfalls muss hier auch zum Telefon gegriffen werden.

Der absagende Verein muss alles tun, was in seiner Macht steht, um alle am Spiel Beteiligten zu informieren. Fahren Schiedsrichter, Zeitnehmer oder Sekretär zum abgesagten Spiel, ohne von der Absage gewusst zu haben, wird in der Regel immer die nicht reduzierte Geldbuße gemäß Anhang 2 D2 der Durchführungsbestimmungen fällig.

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