Sport: Bündnisse!: Infos zum Start der neuen Förderphase in "Kultur macht stark" (2018-2022)

BildSehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,

die „Sport: Bündnisse!“ werden weiterhin zusätzliche und außerschulische Maßnahmen für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche umsetzen. Als einer von 30 bundesweit tätigen Programmpartnern wird die Deutsche Sportjugend auch in der neuen Förderphase des BMBF-Förderprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung (2018-2022)“ das Programm „Sport: Bündnisse! Bewegung – Bildung – Teilhabe“ durchführen.

Eine Ausschreibung für die erste Antragsphase (bis 31.03.2018) wird die dsj zum Start der neuen Kumasta-Datenbank (voraussichtlich Anfang Februar 2018) veröffentlichen.

Maßnahmen im Förderprogramm sollen insbesondere Kindern und Jugendlichen im Alter von drei bis 18 Jahren zugutekommen, die in mindestens einer der vom nationalen Bildungsbericht 2016 beschriebenen Risikolagen aufwachsen und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind. Als Risikolagen nennt der nationale Bildungsbericht 2016: soziale Risikolage (Erwerbslosigkeit der im Haushalt lebenden Elternteile), finanzielle Risikolage (geringes Familieneinkommen, die Familie erhält z. B. Transferleistungen), bildungsbezogene Risikolage (z. B. Eltern sind formal gering qualifiziert).

Mindestens drei Vereine, Einrichtungen oder Organisationen schließen sich zur Umsetzung einer zusätzlichen Maßnahme für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche zusammen und bilden ein sogenanntes „Sport: Bündnis!“. Zudem müssen die im Programm geförderten Maßnahmen neuartig/zusätzlich sein und dürfen nicht quer- oder doppelfinanziert werden (z. B.: durch andere öffentliche Fördermittel). Maßnahmen, die auch ohne eine Förderung im Programm stattgefunden hätten oder in der Vergangenheit bereits außerhalb von „Kultur macht stark“ stattgefunden haben, können nicht gefördert werden (z. B.: Ein Verein bietet jedes Jahr einen Bewegungstheater-Kurs an. Der Kurs wurde bereits im Jahresprogramm angekündigt und Anmeldungen entgegengenommen. Nun soll der Kurs über „Kultur macht stark“ gefördert werden, weil ein Teil der Teilnehmenden aus bildungsfernen Elternhäusern kommt. Die Förderung ist nicht möglich, der Kurs wird auch ohne „Kultur macht stark“ angeboten.). Eine Förderung ist auch nicht möglich, wenn mit den Maßnahmen bereits begonnen wurde oder bestehende Finanzierungslücken geschlossen werden sollen. Bitte nehmen Sie im Zweifelsfall Kontakt zur dsj-Geschäftsstelle auf.

Als Fördervoraussetzungen sind zu nennen:
• das Bildungsbündnis („Sport: Bündnis!“) besteht aus drei Bündnispartnern, davon ist einer der Zuwendungsempfänger,
• die Aktivität bindet im Besonderen bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche ein,
• die Maßnahmen müssen neuartig und zusätzlich sein,
• gefördert werden nur außerschulische Bildungsmaßnahmen
• in jedem „Sport: Bündnis!“ gibt es einen „Kulturpartner“ (zuständig für die Umsetzung von Elementen kultureller Bildung in der Maßnahme)

Antragsfristen und Rahmenbedingungen bei der Deutschen Sportjugend:
• jährlich zwei Antragsphasen: bis 31. März (frühestmöglicher Beginn der Maßnahmen: 15. Mai) und bis 31. August
• Antragstellung über neue Datenbank (wird im Februar 2018 zur Verfügung gestellt)
• externe Jury wählt Maßnahmen für Förderung durch die dsj-Geschäftsstelle aus
• Maßnahmenbeginn erst nach Bewilligung (mehrwöchiger Planungszeitraum)
• überjährige Maßnahmen, also Maßnahmen über den 31.12. des jeweiligen Jahres hinaus, können nicht gefördert werden. Die in den Anträgen dargestellten Maßnahmenzeiträume müssen spätestens zum 31.12. des Jahres enden. Bei Maßnahmen, die sich am Schuljahr orientieren, muss der Antrag in Phase A (bis 31.12.) und Phase B (ab 01.01.) aufgeteilt werden
• die Umsetzung ist in unterschiedlichen Formaten möglich: z. B. im Kursformat, in Tagesveranstaltungen oder einer Ferienfreizeit
• gefördert werden können Ausgaben für Verbrauchsgüter, Honorar für Expert/innen, Fahrtkosten, Unterkunftsausgaben, nicht gefördert werden können Personalausgaben und Ausgaben für Infrastruktur
• für vereinzelte Kalkulationspositionen können Pauschalen beantragt werden (z. B.: Verpflegung, belegt durch TN-Liste)

Bündnismaßnahmen in folgenden beiden Modulen können zukünftig gefördert werden:

1. Im Modul ErlebnisRAUMerfahrung werden sportlich-aktive mit künstlerisch-gestalterischen Angeboten der kulturellen Bildung verzahnt. So entstehen vielfältige neue sportlich-kulturelle Bildungsangebote für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche. Mit Bewegung, Spiel und Sport den Raum zu erkunden und die Erlebnisse und Erfahrungen mit künstlerisch-kreativen Mitteln aufbereiten, kann heißen: neue Räume, Möglichkeiten und Kompetenzen zu erschließen und sie zukünftig zu nutzen. Die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen können die Bewegungsabenteuer in der Stadt, der Natur oder der Sportstätte z. B. filmisch begleiten und im Nachgang zu einem Dokumentationsfilm zusammenführen, die während der Maßnahmen aufgenommenen Fotos in einer späteren Ausstellung den Freunden, Eltern und Angehörigen präsentieren oder ihre Erfahrungen in kreativ gestalteten Dokumentationsbüchern (z. B.: Fotobücher) festhalten.

2. Das Modul Sport. ART. – Kinder- und Jugendsportshow stellt ein Bühnenerlebnis und das damit verbundene Gemeinschaftserlebnis in den Vordergrund. Ziel ist es, neue Maßnahmen mit dem Ziel einer Aufführung sportartübergreifend auf lokaler Ebene umzusetzen. Zentral ist dabei die Bewegungsförderung von bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen.

Die Deutsche Sportjugend wird im Februar 2018 eine Ausschreibung für die erste Antragsphase (bis 31.03.2018) veröffentlichen. Bei Interesse an einer Aufnahme in die neuen und zukünftigen E-Mail-Verteiler senden Sie bitte eine kurze E-Mail an bildungsbuendnisse [at] dsj.de.

Weitere Infos zum dsj-Programm, der Antragstellung und der Maßnahmendurchführung zeitnah unter: www. dsj.de/bildungsbuendnisse. Informationen zum BMBF-Förderprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ unter: https://www.buendnisse-fuer-bildung.de/

Mit sportlichen Grüßen

Alexander Strohmayer
i. A. Alexander Strohmayer
Referent

Deutsche Sportjugend
im Deutschen Olympischen Sportbund e. V.
Otto-Fleck-Schneise 12
60528 Frankfurt am Main

T +49 69 6700-615
F +49 69 67001-615 • strohmayer [at] dsj.dewww. dsj.de/bildungsbuendnisse

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