Verlust des Heimrechts für die Rückrunde bei Nichtantreten zu Auswärtsspielen

Durchführungsbestimmungen 2017/18Der Spielausschuss hat eine Ergänzung der Durchführungsbestimmungen beschlossen, nach der eine Mannschaft, die in der Hinrunde zu einem Auswärtsspiel nicht antritt, das Heimrecht für das entsprechende Rückspiel verliert. Diese Bestimmung wurde in Ziffer 10.4 eingefügt. Die geänderten Durchführungsbestimmungen findet ihr in unserem Downloadbereich.

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