Wiederaufnahme des Spielbetriebs

Handball mit MaskeDer Spielbetrieb im Hamburger Handball-Verband wird wieder aufgenommen. Dies hat das Erweiterte Präsidium des HHV in einer Sitzung am heutigen Montagabend (31. Januar) einstimmig beschlossen.

Auch wenn die Inzidenzen derzeit hoch sind, ist (Wettkampf-)Sport weiterhin politisch gewollt. Neue Einschränkungen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb gibt es nicht. Der Hamburger Handball-Verband ist satzungsgemäß dazu verpflichtet, den Spielbetrieb zu ermöglichen und ist immer nach der Leitlinie verfahren, in seinen Vorgaben nicht über einschränkende Regelungen der aktuellen Landesverordnungen hinauszugehen. Vereinen und Mannschaften, die spielen wollen, soll diese Möglichkeit nicht genommen werden. Die verlängerte Winterpause konnte von allen am Spielbetrieb beteiligten Personen für Impfungen genutzt werden. Zudem konnten sich alle Vereine auf die Herausforderungen durch die geltende 2G-Plus-Regelung vorbereiten.

 

1. Karenzzeit bis Ende Februar

In der Zeit bis Ende Februar wird kein Verein zum Spielen gezwungen. Verlegungen von Spielen, die in diesen Zeitraum fallen, sind kostenfrei möglich. Dazu sind die HHV-Geschäftsstelle, der Gegner, Schiedsrichter, Zeitnehmer und Sekretär zu informieren. Eine besondere Begründung oder eine Zustimmung des Gegners sind nicht notwendig. Allerdings sind folgende Fristen zu beachten:

Für Spiele, die am Wochenende 5./6. Februar 2022 angesetzt sind, muss ein formloser Spielverlegungsantrag an die HHV-Geschäftsstelle von einem Vereinsverantwortlichen bis spätestens

Mittwoch, den 2. Februar 2022, 10 Uhr

vorliegen.

Für alle weiteren Spiele im Februar muss dieser Antrag bis spätestens

Montag, den 7. Februar 2022

gestellt werden.

 

2. Spielverlegungen bei Corona-/Quarantänefällen

Kurzfristige Spielverlegungen bei Corona- oder Quarantänefällen sind weiterhin – auch für Spiele ab März 2022 – möglich. Dazu soll in die Durchführungsbestimmungen für die Saison 2021/22 folgender Passus aufgenommen werden:

„Ein Antrag auf Absetzung eines festgesetzten Spieltermins ist zulässig, wenn sich mehr als drei Spieler/Innen des beantragenden Vereins corona-bedingt in Quarantäne befinden. In diesem Fall ist die Spielleitende Stelle unter Vorlage entsprechender Nachweise (z. B. Absonderungsbescheinigungen, Ablichtungen/Screenshots, positiver PCR-Tests/Antigen-Schnelltests) unverzüglich zu informieren. Über den Antrag auf Absetzung entscheidet die Spielleitende Stelle nach eingehender Prüfung endgültig und unanfechtbar.“

 

3. Nachholung von Spielen

Die aufgrund der vorübergehenden Aussetzung des Spielbetriebs ausgefallenen Spiele sowie alle Spiele im Februar, für die ein Verein um Verlegung bittet, werden neu angesetzt. Einige ausgefallene Spiele wurden bereits neu angesetzt. Bei anderen Spielen muss in Absprache mit dem jeweiligen Gegner und der HHV-Geschäftsstelle ein neuer Termin gefunden werden.

Alle Spiele müssen vor dem letzten Spieltag der jeweiligen Staffel nachgeholt werden. Geplantes Saisonende für alle Ligen im Bereich des Hamburger Handball-Verbands ist derzeit das Wochenende 14./15. Mai 2022. Wir behalten uns allerdings vor, ggf. auch noch länger zu spielen, wenn dies erforderlich ist.

 

4. Appell an Vereine

Dem Erweiterten Präsidium des HHV ist bewusst, dass wir alle vor großen Herausforderungen stehen. So wird es möglicherweise vor allem in Sporthallen, die sich mehrere Vereine teilen, Probleme geben, wenn nur wenige Spiele an einem Tag stattfinden und die Hallen zwischendurch leerstehen. Wir bitten deshalb alle Vereine, diese Herausforderungen anzunehmen und durch Absprachen mit den anderen beteiligten Vereinen dafür zu sorgen, dass ein Spielbetrieb für die Mannschaften, die gerne spielen wollen, möglich ist. Auch wird es eventuell nicht immer möglich sein, alle Spiele mit Zeitnehmern, Sekretären oder ggf. sogar Schiedsrichtern bzw. Gespannen zu besetzen. Deshalb bitten wir auch hier die beteiligten Vereine, alles dafür zu tun, dass Spiele von Teams, die spielen wollen, stattfinden können.

Wir empfehlen weiterhin allen Vereinen, möglichst auf Zuschauer*innen zu verzichten, sofern nicht in der Sporthalle genügend Platz ist, um Begegnungen mit anderen Zuschauer*innen ohne Mindestabstand vermeiden zu können. Eltern von spielenden Kindern sowie betreuungsbedürftige Kinder von spielenden Eltern muss weiter der Zutritt zur Halle gewährt werden.

Vor den Spielen sollten Selbsttests aller am Spielbetreib aktiv und passiv Beteiligten in Eigenregie und als Selbstverpflichtung durchgeführt werden.