Sperren

Hier findet ihr alle von den Spielleitenden Stellen und den Rechtsinstanzen des HHV ausgesprochenen Sperren. Nicht aufgeführt werden hier insbesondere automatische, vorläufige Sperren gem. § 17 Abs. 1 der DHB-Rechtsordnung.

§ 17 Abs. 1 RO:

Wird ein Spieler oder Mannschaftsoffizieller

  1. auf Grund einer besonders rücksichtslosen, besonders gefährlichen, vorsätzlichen oder arglistigen Aktion (Regel 8:6 Internationale Handballregeln (IHR)) oder
  2. auf Grund eines besonders grob unsportlichen Verhaltens nach Regel 8:10 a) oder b) (IHR)
  3. auf Grund eines besonders grob unsportlichen Verhaltens nach Regel 8:10 c) oder d) (IHR)

disqualifiziert und erfolgt im Spielbericht der Hinweis auf die Einstufung des Verhaltens nach Regel 8:6 bzw. 8:10 a), b), c) oder d), ist er im Falle der Unterabsätze a) und b) vorläufig für das nächste Meisterschafts- oder Pokalspielmeisterschaftsspiel und im Fall des Unterabsatzes c) vorläufig für das nächste Meisterschafts- oder Pokalmeisterschaftsspiel (in der Mannschaft, in der er fehlbar wurde) gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer Benachrichtigung bedarf.

Name Spieler/
Offizieller
Geburtsdatum Verein Gesperrt von - bis